10. Januar 2022

PET erzielt außergerichtliche Einigung in Bezug auf Forderungen von BHZQ (China).

Firmenankündigung

Phoslock Environmental Technologies Limited (ASX:PET) gibt heute bekannt, dass es eine beträchtliche Einigung in Bezug auf alle ausstehenden Forderungen erhalten hat, die einen ehemaligen Kunden und eine verbundene Partei in China, Beijing Environmental Engineering Technology Co. Ltd („BHZQ“), betreffen.

Seit Juni 2020 verfolgt PET die Zahlung offener Forderungen von BHZQ aus verschiedenen Verträgen über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, unter anderem durch die Einleitung von Gerichtsverfahren vor Schiedsgerichten und Gerichten gegen BHZQ.

Mit dem heute erzielten Vergleich sind alle Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren für Ansprüche und Widerklagen, die von PET oder BHZQ gegeneinander eingeleitet wurden, beigelegt. Dieses Verfahren wird in den kommenden Tagen nach dem heutigen Vergleich zurückgezogen.

Im Rahmen des Vergleichs muss BHZQ PET etwa 1,8 Mio. A$ in zwei Raten Mitte Januar bzw. Mitte Februar zahlen. Die Zahlung beinhaltet einen erheblichen Anteil noch nicht fälliger Forderungen.

Zum 30. Juni 2021 war der volle Betrag der Forderungen gegenüber BHZQ im Jahresabschluss von PET weiterhin wertgemindert. Es war damals die Einschätzung des Managements, dass die Einbringlichkeit der ausstehenden Forderungen gegenüber BHZQ ungewiss war und somit eine Wertminderungsrückstellung in Höhe von A$2,1 Mio. gerechtfertigt war, was dem vollen geschuldeten Saldo entspricht. Der abgerechnete Betrag von 1,8 Mio. A$ wird im Dezember 2021 gemäß den Rechnungslegungsstandards bilanziert.

Lachlan McKinnon, Managing Director und CEO von PET, sagte: „Wir sind mit dem Ergebnis des Vergleichs zufrieden. Der Vergleich stellt eine weitere Bereinigung von Altlasten dar, die sich aus unseren Aktivitäten in China ergeben.“